Der Präsident wird in allgemeiner, direkter und geheimer Wahl auf vier Jahre
gewählt.
Er ernennt und entlässt Regierungsmitglieder und vertritt Island
völkerrechtlich. Daneben hat das Staatsoberhaupt ein beschränktes Vetorecht. Gesetze
können zwar ohne seine Zustimmung in Kraft treten, sie müssen dann allerdings einem
Volksentscheid unterworfen werden.
Die Legislative wird vom isländischen Parlament („Althing“) vertreten. Das
Parlament besteht aus 63 Abgeordneten (eine angesichts der geringen Bevölkerung hohe Zahl), von denen 54 durch Verhältniswahl für 4 Jahre einen Sitz bekommen,
die restlichen 9 Sitze werden nach Stimmenanteil bei den Wahlen vergeben.
1946 trat Island den Vereinten Nationen, 1949 dem Nordatlantikpakt bei. Seit
1994 ist Island Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). 2001 trat Island
dem Schengener Abkommen bei.