Die vollziehende Gewalt liegt beim Präsident und den von ihm ernannten
Ministern. Die Gesetzgebung erfolgt durch den Reichstag (eine Kammer).
Der Präsident wird für maximal zwei Amtsperioden von je sechs Jahren direkt vom
Volk gewählt. Schafft keiner der Kandidaten beim ersten Wahlgang die absolute
Mehrheit, folgt eine Stichwahl zwischen den beiden am besten platzierten Kandidaten.
Nach der Verfassung von 1919 hatte der Präsident das Recht, das Parlament
aufzulösen, konnte gegen jedes vom Parlament erlassene Gesetz ein Veto einlegen und
ernannte den Ministerpräsidenten. Mit dem Amtsantritt der Staatspräsidentin Tarja
Halonen im Frühjahr 2000 trat eine Verfassungsänderung in Kraft, die die zuvor sehr
ausgedehnten Befugnisse des Staatsoberhauptes beschränkt.
Das gesetzgebende Organ ist der Reichstag („Eduskunta“), ein
Einkammerparlament mit 200 Abgeordneten, die für vier Jahre gewählt werden. Aufgrund
der hohen Anzahl kleiner Splitterparteien und der Tatsache, dass wichtige Gesetze
meist eine Zweidrittelmehrheit benötigen, müssen oft breite Koalitionsregierungen
gebildet werden.
1995 wurde Finnland zusammen mit Österreich und Schweden Mitglied der Europäischen Union.