Dänemark ist eine konstitutionelle Monarchie. Die Verfassung von 1849 wurde
1915 im Sinne der parlamentarischen Demokratie umgestaltet. Neuere
Verfassungsänderungen ab den 1950er Jahren ermöglichten die weibliche Thronfolge und
führten das Einkammersystem („Folketing“) ein. Die Verwaltung ist in 14 Amtsbezirke
gegliedert.
Dänemark ist Gründungsmitglied der UN, trat 1949 der NATO und dem Europarat,
1952 dem Nordischen Rat und 1973 der Europäischen Gemeinschaft bei.